Dieses Kirchengesetz gilt für alle Formen des ehrenamtlichen Engagements in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, soweit nicht andere kirchliche Rechtsvorschriften inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.
Dieses Kirchengesetz gilt für alle Formen des ehrenamtlichen Engagements in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, soweit nicht andere kirchliche Rechtsvorschriften inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.