Die Kirchengemeindeordnung vom 28. April 2006 (Kirchl. Amtsbl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 21. Juni 2024 (Kirchl. Amtsbl. S. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. § 23 wird wie folgt geändert:
    a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
    b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
  2. § 24a wird aufgehoben.
  3. § 28 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 2 wird aufgehoben.
    b) Absatz 3 wird Absatz 2.

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