Absatz 1
Die Kirchengemeindeordnung vom 28. April 2006 (Kirchl. Amtsbl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 21. Juni 2024 (Kirchl. Amtsbl. S. 7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- § 23 wird wie folgt geändert:
a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. - § 24a wird aufgehoben.
- § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird aufgehoben.
b) Absatz 3 wird Absatz 2.