1Ehrenamtlich Mitarbeitende werden in dem erforderlichen Umfang fachlich, persönlich und geistlich begleitet. 2Die kirchliche Körperschaft, für die sie tätig sind, sorgt für ihre Einarbeitung sowie für die erforderliche Beratung und Unterstützung. 3Von ehrenamtlich Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie bereit sind, diese Begleitung anzunehmen.