Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
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  • ❶ Grundlegende Bestimmungen
  • ❷ Beginn und Beendigung des Engagements
  • ❸ Allgemeine Rechte ehrenamtlich Mitarbeitender
  • ❹ Allgemeine Pflichten ehrenamtlich Mitarbeitender
  • ❺ Begleitung des ehrenamtlichen Engagements
    • § 15: Allgemeine Begleitung
    • § 16: Fortbildung, Supervision, Coaching
    • § 17: Beauftragte des Kirchenkreises für ehrenamtliches Engagement
  • ❻ Übergangs- und Schlussbestimmungen

Absatz 1

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Die Kirchenkreise bestellen Beauftragte, die die ehrenamtlich Mitarbeitenden und die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis beraten und darin unterstützen, eine angemessene Kultur der Zusammenarbeit zu entwickeln.

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