Ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder mit Volljährigen in Obhutsverhältnissen tätig sind oder die Leitungsaufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, in denen die erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen zur Prävention gegenüber sexualisierter Gewalt vermittelt werden.

Jetzt kommentieren