1Ehrenamtlich Mitarbeitende haben Anspruch auf die für ihr Engagement erforderlichen Informationen und Unterlagen und auf freien Zugang zu den für ihr Engagement notwendigen Räumen und Arbeitsmitteln. 2Sie sind entsprechend der Eigenart ihres Engagements an den sie oder ihren Aufgabenbereich betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.