Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
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  • ❶ Grundlegende Bestimmungen
  • ❷ Beginn und Beendigung des Engagements
  • ❸ Allgemeine Rechte ehrenamtlich Mitarbeitender
    • § 7: Information, Beteiligung und gegenseitige Beratung
    • § 8: Versicherungsschutz, Rechtsberatung
    • § 9: Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung
    • § 10: Vergünstigungen für ehrenamtliches Engagement
  • ❹ Allgemeine Pflichten ehrenamtlich Mitarbeitender
  • ❺ Begleitung des ehrenamtlichen Engagements
  • ❻ Übergangs- und Schlussbestimmungen

Absatz 2

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1Sie haben Anspruch auf Rechtsberatung, wenn ihnen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Engagements rechtliche Nachteile drohen und sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 2Die Kosten der Rechtsberatung trägt die beauftragende kirchliche Körperschaft. 

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