1Wenn nach Absatz 2 keine Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses besteht, ist vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen oder mit Volljährigen in Obhutsverhältnissen eine Selbstverpflichtungserklärung oder ein Teamvertrag zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu unterzeichnen. 2Die Selbstverpflichtungserklärung oder der Teamvertrag muss die Versicherung enthalten, dass keine Verurteilung wegen einer Straftat nach Absatz 1 vorliegt und dass kein Strafverfahren eingeleitet wurde, das die Eignung für ein ehrenamtliches Engagement in Frage stellen kann.