Ein ehrenamtliches Engagement endet

  1. mit der Beendigung eines kurzfristigen Engagements,
  2. durch den Ablauf einer vereinbarten Befristung,
  3. durch eine Erklärung der ehrenamtlich mitarbeitenden Person gegenüber dem zuständigen Leitungsorgan der beauftragenden kirchlichen Körperschaft oder
  4. durch eine Mitteilung des zuständigen Leitungsorgans der beauftragenden kirchlichen Körperschaft gegenüber der ehrenamtlich mitarbeitenden Person.

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