Ein ehrenamtliches Engagement endet
- mit der Beendigung eines kurzfristigen Engagements,
- durch den Ablauf einer vereinbarten Befristung,
- durch eine Erklärung der ehrenamtlich mitarbeitenden Person gegenüber dem zuständigen Leitungsorgan der beauftragenden kirchlichen Körperschaft oder
- durch eine Mitteilung des zuständigen Leitungsorgans der beauftragenden kirchlichen Körperschaft gegenüber der ehrenamtlich mitarbeitenden Person.