Ehrenamtlich Mitarbeitende, die nach § 5 Absatz 2 in einem Gottesdienst einzuführen sind, sollen nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst in einem Gottesdienst verabschiedet und entpflichtet werden.
Ehrenamtlich Mitarbeitende, die nach § 5 Absatz 2 in einem Gottesdienst einzuführen sind, sollen nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst in einem Gottesdienst verabschiedet und entpflichtet werden.