Die nach den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Anforderungen sollen vor der Beauftragung mit der ehrenamtlich mitarbeitenden Person besprochen und je nach Bedarf schriftlich festgehalten werden.
Die nach den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Anforderungen sollen vor der Beauftragung mit der ehrenamtlich mitarbeitenden Person besprochen und je nach Bedarf schriftlich festgehalten werden.